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29.09.2024
17:56 Uhr

Bundestagsabgeordnete planen AfD-Verbotsverfahren

Bundestagsabgeordnete planen AfD-Verbotsverfahren

Mehrere Abgeordnete des Bundestags haben offenbar ein Verbotsverfahren gegen die Alternative für Deutschland (AfD) beim Bundesverfassungsgericht vorbereitet. Ein entsprechender Antrag liegt dem ARD-Hauptstadtstudio vor, wie die Zeitung Welt berichtet.

Parteienübergreifende Unterstützung

Der Antrag wird von Abgeordneten der SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken unterstützt. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um einen Antrag der gesamten Fraktionen, sondern um Initiativen einzelner Abgeordneter. Mindestens zehn Abgeordnete aus jeder dieser Fraktionen sollen den Antrag unterstützen. Für einen fraktionsübergreifenden Antrag sind gemäß den Regularien des Bundestags fünf Prozent der Abgeordneten notwendig, was 37 Abgeordneten entspricht.

Vorwürfe gegen die AfD

Die Abgeordneten werfen der AfD vor, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen zu wollen und eine „aktiv kämpferisch-aggressive Haltung“ gegenüber dieser einzunehmen. Zudem wird der Partei mehrfacher Verstoß gegen die Menschenwürdegarantie aus Artikel 1 des Grundgesetzes vorgeworfen. Zahlreiche Äußerungen von Bundes- und Landesvorsitzenden der AfD werden als Verletzungen der Menschenwürde von Migranten, Muslimen und sexuellen Minderheiten gewertet.

Rechtliche Grundlagen und Urteile

Der Antrag bezieht sich auf Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte für Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte im Mai bestätigt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und nachrichtendienstlich beobachten darf. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht sieht in einem Beschluss vom Februar gewichtige Anhaltspunkte für die Annahme, dass der AfD-Landesverband Thüringen verfassungsfeindlich ausgerichtet ist.

Scholz sieht AfD-Verbot skeptisch

Bundeskanzler Olaf Scholz äußerte sich Ende Mai skeptisch zu einem Parteiverbot der AfD. Er betonte, dass ein Parteiverbot „eine ganz schwierige Sache in einer Demokratie“ sei und sehr hohe Hürden dafür existieren. Bereits 2017 scheiterte das zweite Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD vor dem Bundesverfassungsgericht. Allerdings wurde der NPD Anfang des Jahres die staatliche Parteienfinanzierung entzogen, nachdem sie sich in „Die Heimat“ umbenannt hatte.

Historischer Kontext

Der historische Kontext zeigt, dass Parteiverbote in Deutschland selten sind und hohe rechtliche Hürden bestehen. Das Bundesverfassungsgericht hat bisher nur zwei Parteien verboten: die Sozialistische Reichspartei (SRP) im Jahr 1952 und die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) im Jahr 1956. Beide Verbote wurden aufgrund der verfassungsfeindlichen Ziele der Parteien ausgesprochen.

Die aktuelle Diskussion um ein AfD-Verbot zeigt die Spannungen innerhalb der deutschen Politiklandschaft und wirft Fragen zur Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats auf. Es bleibt abzuwarten, ob der Antrag der Bundestagsabgeordneten Erfolg haben wird und welche Auswirkungen dies auf die politische Landschaft in Deutschland haben könnte.

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