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09.10.2024
14:06 Uhr

Bundesregierung erleichtert Rückgabe alter Elektrogeräte

Bundesregierung erleichtert Rückgabe alter Elektrogeräte

Die stetig wachsende Menge an Elektroschrott in Deutschland stellt eine zunehmende Herausforderung dar. Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung beschlossen, die Rückgabe alter Elektrogeräte zu erleichtern. Dies soll nicht nur die Umwelt entlasten, sondern auch das Recycling wertvoller Rohstoffe fördern.

Neue Regelungen für die Rückgabe

Seit Sommer 2022 ist es bereits möglich, alte Elektrogeräte in Supermärkten und Discountern zurückzugeben. Nun hat das Bundeskabinett am Mittwoch neue Regeln beschlossen, die diesen Prozess weiter vereinfachen sollen. Laut dem Bundesumweltministerium werden künftig Sammelstellen in den Geschäften einheitlich gekennzeichnet, damit Verbraucher sie leichter finden können. Zudem sollen Einweg-E-Zigaretten überall dort zurückgegeben werden können, wo sie gekauft wurden.

Steigende Mengen an Elektroschrott

Die Menge an Elektroschrott in Deutschland nimmt stetig zu. Während im Jahr 2013 noch 1,6 Millionen Tonnen Elektrogeräte im Umlauf waren, stieg diese Zahl laut Umweltministerium bis 2021 auf über drei Millionen Tonnen. Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) betonte die Notwendigkeit, die Verbraucher besser über die Rückgabemöglichkeiten zu informieren, um mehr Elektrogeräte für hochwertiges Recycling zu sammeln.

Rücknahmepflicht für Supermärkte und Discounter

Seit Juli 2022 sind Supermärkte und Discounter mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern verpflichtet, kleinere Elektrogeräte wie Handys, Tablets oder beleuchtete Schuhe zurückzunehmen und zu entsorgen. Bei größeren Geräten besteht diese Rücknahmepflicht nur, wenn gleichzeitig ein neues Gerät gekauft wird.

Ausweitung der Rücknahmepflicht

Der neue Beschluss sieht vor, dass die Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten auf alle Verkaufsstellen ausgeweitet wird, also auch auf Kioske und Tankstellen. Zu häufig landen diese Geräte mit nicht aufladbaren Lithium-Ionen-Batterien im Restmüll oder in der Umwelt, was erhebliche Umweltschäden verursacht. Die Verkaufsstellen müssen daher über die Möglichkeit der Rückgabe informieren.

Brandrisiko durch Lithium-Batterien

Ein weiteres Ziel der neuen Regelungen ist die Verringerung des Brandrisikos durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithium-Batterien. Verbraucher sollen Elektrogeräte an Wertstoffhöfen in Zukunft nicht mehr selbst sortieren. Stattdessen sollen geschultes Personal des Wertstoffhofs diese Aufgabe übernehmen, um sicherzustellen, dass die Batterien korrekt entsorgt werden.

Diese Maßnahmen der Bundesregierung sind sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung, um die wachsenden Mengen an Elektroschrott in den Griff zu bekommen. Doch es bleibt abzuwarten, ob die geplanten Maßnahmen tatsächlich die erhoffte Wirkung zeigen werden. Kritiker könnten argumentieren, dass die Verantwortung weiterhin zu sehr auf den Verbraucher abgewälzt wird, anstatt die Hersteller stärker in die Pflicht zu nehmen.

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