Bayerns Kommunen überfordert durch Ansturm auf Einbürgerungsanträge
Die Zahl der Einbürgerungsanträge in Bayern hat in den letzten Monaten einen dramatischen Anstieg erlebt. Zwischen Januar und Mai dieses Jahres wurden durchschnittlich mehr als 5.600 Anträge pro Monat gestellt, wie das Innenministerium berichtet. Im Juni stieg diese Zahl sogar auf 8.400 Anträge, und im Juli wird mit einem weiteren Zuwachs gerechnet. Diese Entwicklung bringt die bayerischen Kommunen an ihre Belastungsgrenze.
Neues Staatsangehörigkeitsgesetz als Auslöser
Mit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes am 27. Juni wurde die Einbürgerung für Ausländer erheblich erleichtert. Anstatt acht Jahre müssen sie nun nur noch fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland gelebt haben, um einen Antrag stellen zu können. Bei besonderer Integration, etwa durch gute schulische oder berufliche Leistungen, ist eine Einbürgerung sogar bereits nach drei Jahren möglich. Diese Gesetzesänderung hat zu einem Ansturm auf die Einbürgerungsbehörden geführt, auf den viele Kommunen nicht vorbereitet waren.
Personalmangel und lange Wartezeiten
Besonders in München zeigt sich die Überforderung der Behörden deutlich. Hier besteht ein Personaldefizit von 65 Prozent bei den Stellen, die für die Bearbeitung der Einbürgerungsanträge zuständig sind. Die Landeshauptstadt verzeichnete bereits Anfang August 2024 einen Anstieg der Anträge um sieben Prozent im Vergleich zum gesamten Vorjahr 2023 und 73 Prozent im Vergleich zu den Gesamtanträgen von 2019. Dies führt zu Wartezeiten von aktuell zwölf bis 18 Monaten.
Regensburg: „An den Rand der personellen Leistungsfähigkeit“
Auch in anderen bayerischen Großstädten zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. Eine Sprecherin der Stadt Regensburg fand deutliche Worte: „Die vom Bund durchgeführte Gesetzesänderung hat die Kommunen an den Rand der personellen Leistungsfähigkeit im Bereich der Einbürgerungsverfahren gebracht.“
Antragsteller aus Krisenländern
In Nürnberg beobachtet die Verwaltung, dass viele Antragsteller aus Ländern kommen, deren Staatsangehörigkeit sie aufgeben mussten. Mit dem neuen Gesetz sind Doppelpässe grundsätzlich möglich geworden. Besonders häufig kommen die Antragsteller aus Syrien, Irak, Ukraine, Russland und der Türkei. Auch im Landkreis Rosenheim wird ein ähnliches Bild gezeichnet, wo vor allem Personen aus Bosnien und Herzegowina, der Türkei, dem Kosovo sowie Syrien, Afghanistan und Rumänien einen Antrag stellen.
Fazit: Eine Herausforderung für Bayern
Die drastische Zunahme der Einbürgerungsanträge stellt die bayerischen Kommunen vor erhebliche Herausforderungen. Der Personalmangel und die langen Wartezeiten sind deutliche Zeichen dafür, dass die Verwaltung auf diese Entwicklung nicht vorbereitet war. Es bleibt abzuwarten, wie die Kommunen und die Landesregierung auf diese Situation reagieren werden, um die Bearbeitung der Anträge effizienter zu gestalten und den Bürgern einen besseren Service zu bieten.
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