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03.07.2024
06:01 Uhr

Angebundene Kappen bei Flaschen seit heute Pflicht

Angebundene Kappen bei Flaschen seit heute Pflicht

Seit heute sind in Deutschland lose Verschlusskappen bei bestimmten Getränken verboten. Diese neue Regelung betrifft Einwegverpackungen, deren Deckel aus Kunststoff bestehen – etwa Saftkartons oder Einweg-PET-Flaschen – mit einem Volumen bis zu drei Litern. Glas oder Metall sowie Mehrweggetränkebehälter sind von der Pflicht ausgenommen. Diese Maßnahme basiert auf einer Richtlinie der Europäischen Union (EU), die darauf abzielt, den Plastikmüll in der Umwelt zu verringern.

Hintergrund der neuen Regelung

Eine Studie, auf die sich das Bundesumweltministerium beruft, zeigt, dass Kunststoffdeckel zu den am häufigsten an Stränden der EU vorzufindenden Kunststoffabfällen gehören. Die Verordnung, die diese Vorgaben in Deutschland regelt, trat bereits am 3. Juli 2021 in Kraft, mit einer dreijährigen Übergangsfrist. Seitdem haben viele Unternehmen ihre Getränkeverpackungen umgerüstet, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.

Übergangsfrist und Ausnahmen

Behälter, die die neuen Anforderungen nicht erfüllen, aber vor dem Stichtag auf den Markt gekommen sind, können weiterhin abverkauft werden. Es gibt keine zeitliche Begrenzung für diesen Abverkauf, wie das Umweltministerium (BMUV) mitteilt.

Kritik und Bedenken

Viele Verbraucher sind von den neuen Verschlüssen genervt, da sich aus den Flaschen etwas weniger gut trinken lässt. Eine Sprecherin des BMUV erklärte, dass dem Ministerium bekannt sei, dass Verbraucher die fest verbundenen Deckel nicht nur positiv sehen. Das Ziel der Richtlinie sei es jedoch, die Umwelt durch geringfügige Maßnahmen zu schützen.

Meinungen der Verbraucherzentrale

Philip Heldt, Referent für Ressourcenschutz bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, ist skeptisch gegenüber den neuen Schraubverschlüssen. „Ich empfinde die Änderung der Verschlussart als wenig zielführend“, sagte Heldt. Seiner Meinung nach gehe das Gesetz am Kernproblem vorbei. „Wir verbrauchen viel zu viele Einwegprodukte. Deckel zu ändern, nützt der Umwelt erst mal nichts.“ Zudem verbrauchen die neuen Verschlüsse in vielen Fällen mehr Material als die früheren Deckel.

Fehlende Daten zur Plastikmüllreduktion

Bislang liegen weder dem Ministerium noch dem Umweltbundesamt konkrete Zahlen vor, wie stark sich der Plastikmüll durch die neue Vorgabe verringern könnte. Die Bundesregierung plant, die Umsetzung der neuen Regelung im Jahr 2027 zu bewerten.

Alternative Maßnahmen

Heldt fordert klar einzuhaltende Vorgaben, um den Verpackungsmüll zu reduzieren. Dazu könnten Regelungen gehören, um verpflichtend die Hohlräume bei Produkten zu reduzieren und unnötige Umverpackungen wie Kartons bei Zahnpasta zu verbieten. Solche Maßnahmen würden seiner Meinung nach zu einer Materialersparnis und Umweltentlastung führen.

Es bleibt abzuwarten, ob die neuen Vorschriften tatsächlich zu einer spürbaren Reduktion des Plastikmülls führen werden. Bis dahin bleibt die Maßnahme ein weiteres Beispiel für die oft fragwürdigen und ineffizienten Regelungen der EU, die den Alltag der Bürger unnötig verkomplizieren.

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