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12.07.2024
14:56 Uhr

Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5: Was sich beim Ehegattensplitting ändert

Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5: Was sich beim Ehegattensplitting ändert

Das Ehegattensplitting gilt in Deutschland als bewährtes Steuersparmodell für Ehepaare. Doch nun steht eine wesentliche Änderung bevor: Die Steuerklassen 3 und 5 sollen abgeschafft werden. Was bedeutet das für Ehepaare und welche Auswirkungen hat dies auf das Ehegattensplitting?

Was ist das Ehegattensplitting?

Unter dem Begriff Ehegattensplitting versteht man ein Besteuerungsverfahren für Ehepartner. Dabei geben die Partner eine gemeinsame Steuererklärung ab und werden so besteuert, als ob sie jeweils die Hälfte des gemeinsamen Einkommens verdient hätten. Dies führt zu einer Abmilderung des Steuersatzes und kann insbesondere dann Vorteile bringen, wenn ein Partner wesentlich mehr verdient als der andere.

Funktionsweise des Ehegattensplittings

Ehepartner können entscheiden, ob sie eine gemeinsame Steuererklärung (Zusammenveranlagung) oder separate Steuererklärungen (Einzelveranlagung) abgeben möchten. Bei der Zusammenveranlagung wird das gemeinsame Einkommen addiert und anschließend halbiert, um die Steuerlast zu berechnen. Dies kann zu erheblichen Steuerersparnissen führen, insbesondere wenn die Einkommen ungleich verteilt sind.

Die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5

Der neue Gesetzesentwurf der Ampel-Koalition sieht vor, die Steuerklassen 3 und 5 ab dem Jahr 2030 abzuschaffen. Stattdessen sollen Ehepaare in die Steuerklasse 4 mit Faktor überführt werden. Diese Änderung soll die Steuerklassenkombinationen vereinfachen und mehr Fairness schaffen.

Praktische Auswirkungen

Der vorläufige Lohnsteuerabzug wird sich durch die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 verändern. Ehepaare werden nicht mehr in der Lage sein, durch die Wahl der Steuerklassenkombination 3 und 5 das Nettoeinkommen temporär zu erhöhen. Stattdessen wird der Lohnsteuerabzug gleichmäßiger verteilt, was zu einer höheren Steuerlast während des Jahres führen könnte. Allerdings soll dies spätestens mit der Einkommensteuererklärung wieder ausgeglichen werden.

Politische und gesellschaftliche Implikationen

Die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 ist Teil einer größeren Reform des Steuersystems, die von der Ampel-Koalition angestrebt wird. Kritiker sehen darin einen weiteren Schritt zur Abschaffung traditioneller Familienstrukturen und eine Benachteiligung von Ehepaaren. Befürworter argumentieren hingegen, dass die Reform zu mehr Steuergerechtigkeit führt und die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Partner stärkt.

Historischer Kontext

Das Ehegattensplitting ist seit Jahrzehnten umstritten. Es wurde eingeführt, um den verfassungsmäßigen Schutz der Ehe zu gewährleisten und einen finanziellen Ausgleich zwischen den Ehepartnern zu schaffen. Dennoch wurde es immer wieder kritisiert, da es vor allem Besserverdiener begünstigt und traditionelle Rollenbilder fördert.

Fazit

Die geplante Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 ab 2030 wird das Ehegattensplitting in der bisherigen Form verändern. Ehepaare müssen sich auf eine Anpassung beim vorläufigen Lohnsteuerabzug einstellen, können jedoch weiterhin von den Vorteilen des Ehegattensplittings profitieren. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Reform auf die Steuergerechtigkeit und die gesellschaftlichen Strukturen in Deutschland auswirken wird.

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