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10.09.2024
16:26 Uhr

Abda fordert Honorarerhöhung statt versicherungsfremde Leistungen

Abda fordert Honorarerhöhung statt versicherungsfremde Leistungen

Berlin – Die Diskussion um die finanzielle Ausstattung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat einen neuen Höhepunkt erreicht. Die Abda, die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, unterstützt die Forderung der Krankenkassen, versicherungsfremde Leistungen aus der Finanzverantwortung der GKV zu streichen. Stattdessen solle das freiwerdende Geld zur Stabilisierung der Arzneimittelversorgung genutzt werden.

Finanzierung der Gesundheitsversorgung im Fokus

Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening macht deutlich, dass die Krankenkassenverbände hier Recht hätten. Die Politik müsse die Krankenkassen von versicherungsfremden Leistungen entlasten, um die Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten wieder ausreichend finanzieren zu können. Der erste und wichtigste gesetzliche Auftrag der Krankenkassen sei es, die Gesundheitsversorgung der gesetzlich Versicherten zu finanzieren, wozu auch die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gehöre.

Wirtschaftliche Lage der Apotheken

Die wirtschaftliche Situation der Apotheken hat sich in den letzten Jahren dramatisch verschlechtert. Während das Fixum zuletzt 2013 um lediglich 3 Prozent angehoben wurde, sind die Kosten der Apotheken um rund 60 Prozent und die Inflation um 30 Prozent gestiegen. Dies hat zur Folge, dass immer mehr Apotheken schließen müssen. Der Nachwuchs sieht in der Apotheke vor Ort keine Zukunft mehr. Dabei spielen die Apotheken eine zentrale Rolle in der ambulanten Versorgung, der Krankenhausversorgung und der Versorgung Pflegebedürftiger.

Versicherungsfremde Leistungen und ihre Finanzierung

Versicherungsfremde Leistungen sind Fremdleistungen für die GKV, die beispielsweise familienpolitisch motiviert sind und wegen ihrer gesamtgesellschaftlichen Bedeutung von den Kassen bezahlt werden. Ein Beispiel ist die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen, die über den Bundeszuschuss erstattet wird. Die Unterdeckung der Beiträge für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) ist ein weiteres Beispiel für die finanzielle Unterdeckung der GKV.

Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung ist angekündigt, dass versicherungsfremde Leistungen künftig aus Steuermitteln finanziert werden sollen. Doch bisher ist nichts passiert. Auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) 2023 hatte sich die Hauptversammlung per Antrag für die „vollständige Erstattung versicherungsfremder Leistungen der GKV aus Steuermitteln“ ausgesprochen.

Die Rolle der Ampel-Koalition

Die Ampel-Koalition steht in der Pflicht, ihrem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nachzukommen. Nach einem elfjährigen Honorarstillstand müsse sie dafür sorgen, dass die Apotheken wieder wirtschaftlich tragbar sind. Eine Investition in die Versorgungslandschaft sei dringend notwendig, so Overwiening. Die Bundesregierung muss handeln, um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherzustellen und die Apotheken als wichtigen Bestandteil des Gesundheitssystems zu erhalten.

Die Forderung nach einer Honorarerhöhung statt der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch die GKV ist nicht nur berechtigt, sondern auch notwendig, um die Apothekenlandschaft in Deutschland zu stabilisieren und die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.

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